Elternmitwirkung

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Mitwirken lohnt sich!

Das Lernen gelingt am besten in einem guten Schulklima. Dazu können Eltern beitragen! Kinder, Eltern und Schule müssen miteinander an dem gemeinsamen Ziel arbeiten, dem Kind alles nötige Wissen und Können für ein verantwortungsvolles, erfolgreiches und zufriedenes Leben zu geben. Für Eltern heißt das: In der Schule mitwirken!

Ihr Kind geht in die Schule – es soll dort gern lernen und erfolgreich sein!

Bildung ist ein wertvolles Gut für das spätere Leben. Bildung kann niemand mehr wegnehmen. Bildung öffnet Türen in der Arbeitswelt und bringt soziale Anerkennung.

Zu Bildung gehört Wissen. Das kostet Lernen, und Lernen ist Arbeit. Darum braucht Ihr Kind die Sicherheit, dass Sie seine Bemühungen anerkennen und es rückhaltlos darin unterstützen. Geben Sie ihm das Gefühl, dass Schule und Lernen seine wichtigste Aufgabe sind und Sie sie ernstnehmen, indem Sie bei eigenen Planungen darauf Rücksicht nehmen. Sichern Sie dazu die Voraussetzungen zu Hause: vor allem gesunde Ernährung mit ausreichendem Frühstück vor der Schule, Ruhe zum Arbeiten, Bewegung an der frischen Luft und nachts ausreichenden Schlaf.

Nehmen Sie Einladungen der Schule an. Gehen Sie zu Versammlungen der Klasseneltern, den Sitzungen der Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft, also die Gemeinschaft der Klasseneltern, vertritt die Interessen der Kinder.

Gehen Sie auch zu Kennenlern-Treffs/Elternstammtischen oder regen solche an! Gemeinsam verbrachte unbeschwerte Zeit schafft Gemeinsamkeit. Sie ist die Grundlage für ein gutes Schulklima.

Lehrerinnen und Lehrer sind gelernte Pädagogen. Sie müssen sich von Ihnen, den Eltern, angenommen und in ihren Aufgaben ernstgenommen wissen. Bei Elternsprechtagen können Sie diese Unterstützung zeigen! So vermeiden Sie, dass sich Lehrkräfte in eine Abwehrhaltung gegen Eltern gedrängt fühlen. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Lehrern und der Schulleitung ist für eine gute Schulbildung der Kinder notwendig. Deshalb sollten Transparenz und vertrauensvolle Kommunikation auf gleicher Augenhöhe selbstverständlich sein.

Auf dieser Grundlage lässt sich die Elternmitwirkung zum Wohl der Kinder nutzen.

Ein paar Tipps für den ersten Elternabend:

  • Überlegen Sie sich vorab, welche Fragen Sie an den Lehrer haben und ob Sie ein Amt übernehmen möchten. Schlagen Sie vor, den Tagesordnungspunkt Wahlen zurückzustellen, bis Sie mit allen Eltern ein paar Sachthemen besprochen haben – so kann man einander erst kennenlernen.
  • Geben Sie eine Liste herum, in die alle Eltern ihre Kontaktdaten (vor allem Mobilnummern und Mailadressen) eintragen – so haben Sie den direkten Draht zueinander. Das beinhaltet automatisch das Einverständnis mit der Weitergabe der Daten an alle Eltern der Klasse. Die Schule darf keine Daten weitergeben, aber ohne die Kontakte ist die Kommunikation unter den Eltern erschwert bis verhindert – zulasten der Kinder.

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Was Eltern tun können:

  • den Lehrer oder die Lehrerin um ein Gespräch bitten, wenn das eigene Kind Probleme hat. Man kann auch einen Termin für ein Telefongespräch vereinbaren.
  • den Kontakt mit anderen Eltern suchen und sich gemeinsam an die Schule wenden, wenn mehrere Kinder Probleme haben.
  • mit allen Eltern der Klasse Namen, Anschriften und Telefonnummern austauschen, um sich leicht verständigen zu können (z.B. Liste am Elternabend, die ein Elternteil dann allen anderen zuschickt).
  • geltende Vorschriften und Lehrpläne im Sekretariat der Schule einsehen.
  • allgemeine Fragen und Probleme in der Klassenpflegschaftssitzung zur Sprache bringen, am besten rechtzeitig vorher anmelden bei dem, der die Sitzung leitet – zunächst bei Klassenlehrer oder -lehrerin, nach der Wahl bei den Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Eine Sitzung kann jederzeit einberufen werden.

Übliche Themen in den Klassenpflegschaftssitzungen sind:

  • Allgemeiner Leistungs- und Entwicklungsstand
  • Hausaufgaben
  • Leistungsüberprüfungen
  • Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen, auch außerhalb der Schule
  • Klassenausflüge und -fahrten
  • allgemeine Erziehungsfragen und -schwierigkeiten
  • Klassen- und Schulfeste

Üblicherweise wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zu den Sitzungen eingeladen, denn sie oder er steuert wesentliche Informationen bei.

Was die Klassenpflegschaft entscheiden kann:

  • Sie wählt aus ihrer Mitte Vorsitzende und Stellvertreter – zuständig für Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen und Vertretung der Klasseneltern in der Schulpflegschaft (= Gremium aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihrer Vertreter der Schule) sowie gegenüber der Schulleitung.
  • Sie wählt zusätzlich einen Vertreter aus ihrer Mitte für die Klassenkonferenz – sie wird einberufen, falls ernsthafte disziplinarische Schwierigkeiten unter Kindern der Klasse geregelt werden müssen. Ihr gehört ein Elternvertreter als „Anwalt“ des betroffenen Kindes an.
  • Sie wählt zusätzliche Vertreter für die Teilnahme an Sitzungen der Schulkonferenz für den Fall, dass die Vorsitzenden beide verhindert sind. Die Schulkonferenz – in Grundschulen ein Gremium aus Eltern und Lehrkräften zu gleichen Teilen – trifft wesentliche Entscheidungen für die ganze Schule. Deshalb ist es wichtig, dass das Stimmengewicht der Eltern immer vollständig vertreten ist.
  • Sie kann von der Schulleitung Informationen zu schulischen Fragen verlangen.
  • Sie kann sich bei der Schulleitung beschweren.
  • Sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen, in der gewählte Vertreter der Lehrkräfte, der Schüler und der Eltern über wichtige Fragen der Schule entscheiden.

Wollen Sie mehr Einfluss nehmen?

Dazu müssen Sie für den Vorsitz in der Klassenpflegschaft kandidieren. Werden Sie gewählt, brauchen Sie mehr Informationen.

Sie und Ihr Stellvertreter bzw. Ihre Stellvertreterin sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft.

Das Regelwerk aller Mitwirkungsorgane und ihrer Befugnisse erfahren Sie aus dem Heft des Schulministeriums „Das ABC der Elternmitwirkung“, das die Schule für Sie bereithält. Fragen Sie nach!

Darüber hinaus sollten Sie im Elternverein NRW e.V. Mitglied werden! Seit über 50 Jahren unterstützen wir Eltern landesweit bei ihrer Mitarbeit in der Schule! Und über Neuerungen wissen wir vorab Bescheid, weil wir als beim Schulministerium registrierter Verband regelmäßig schon die Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Lehrplänen zur Stellungnahme erhalten.

Der Elternverein NRW e.V. bietet Elternfortbildungen an. Sprechen Sie uns an!