Sexualerziehung

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Neue Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW

Erziehung   
oder   
Manipulation ?

Was heißt Erziehung?
Erziehung bedeutet die Weckung der schöpferischen, der aufbauenden Kräfte im Kinde durch Anleitung und Kritik, durch Vermittlung der Unterscheidung von gut und schlecht (M. Buber).

Was heißt Manipulation?
Manipulation besagt, daß der Erzieher dem Kind oder Jugendlichen nur das vermittelt und einprägt, was er selbst für wünschenswert hält, und alles unterdrückt, was ihm nicht wünschenswert erscheint (E. Fromm).

Ist die schulische Sexualerziehung (SE) in NRW Erziehung oder Manipulation?

Sexualerziehung ist notwendig, auch schulische. Denn der Mensch hat eine große Bandbreite sexuellen Verhaltens. Gerade hier bedarf es der "Unterscheidung von gut und schlecht" (s. o. Buber).

Was hat die SE seit ihrer Einführung im Jahre 1974 bewirkt?

  • Haben die Schüler durch die SE die Würde der menschlichen Sexualität als Kraft der Bindung und des Lebens erkennen können?

  • Hat sich die Bindungsfähigkeit verbessert und die Bereitschaft zu Ehe und Familie erhöht?

  • Sind Teenagerschwangerschaften und Abtreibungen zurückgegangen?

  • Sind Geschlechtskrankheiten seltener geworden?

  • Sind Sexualdelikte und sexueller Mißbrauch zurückgegangen?

Wenn all diese Fragen eindeutig mit "Nein" zu beantworten sind - und das sind sie -, dann muß die schulische Sexualerziehung inhaltlich ganz anders gestaltet werden! Die neuen Richtlinien ändern die Richtung nicht, sie sind noch freizügiger. Sie bejahen die Frühsexualisierung von Jugendlichen und erklären alle sexuellen Orientierungen für gleichwertig.

Schon gegen die bisherige SE ist einzuwenden:

  • Schulische SE kann das Schamgefühl durch das Benennen intimer sexueller Einzelheiten in der Gruppe und durch vielfach aufdringliches Bildmaterial schädigen.

  • SE nimmt häufig keine Rücksicht auf die religiösen und moralischen Auffassungen vieler Eltern.

  • SE wirkt in der Regel sexuell stimulierend. So erhöht sich die Gefahr vorzeitiger sexueller Beziehungen, zumal dann, wenn diese nicht problematisiert, sondern als "normal" gutgeheißen werden.

  • Wechselnde Partner werden als Folge jugendlicher Beziehungen als "natürlich" dargestellt, vor der Schwächung der Bindungskraft durch häufigen Partnerwechsel wird nicht gewarnt.

  • SE trägt dadurch zum sexuellen Leistungsdruck bei.

  • Die Gefahr von AIDS wird vielfach verharmlost durch die Desinformation, Kondome böten 100 % Schutz.

Die schulische SE hat die Frühsexualisierung von Kindern und Jugendlichen begünstigt. Warum? Der sogenannten Neuen Linken galt in den Jahren nach 1968 die Frühsexualisierung der Jugend "als Bestandteil einer Strategie zur Erreichung ihrer politischen Ziele",... "weil sie die sexuellen Antriebe der Heranwachsenden für den motivationsstärksten Ansatzpunkt zur Aufwiegelung gegen die politische Ordnung hält" (W. Brezinka, "Pädagogik der Neuen Linken", Konstanz 1972). Heute stehen solche Ziele nicht mehr im Vordergrund. Nach dem Motto: "Der Dicke sucht immer einen zum Mitessen" versucht nunmehr die damals getäuschte und verführte, heute längst erwachsene 68er-Generation, ihre Verhaltensweisen und Werte zur Norm zu erheben und so ihren eigenen Lebensentwurf und das damit vielfach verbundene Scheitern von Beziehungen zu rechtfertigen. Nur so erklären sich die SE-Richtlinien, die - bei vernünftigen Einzelaussagen - in Grundsatzfragen jedoch sowohl wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch Erfahrungswerten zuwiderlaufen. Das betrifft nicht nur die Sexualisierung der Jugend, sondern auch das Thema Homosexualität.

Der Slogan eines Faltblattes des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in NRW lautet: "Andersrum ist nicht verkehrt!" Damit wirbt es für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben und befürwortet auch Schulprojektwochen zu diesem Ziel. Homosexuellenverbände griffen den Vorschlag auf und wenden sich mit Werbematerial an die Schulen.

Schülerinnen und Schüler sollen davon überzeugt werden, daß Hetero-, Homo- und Bisexualität gleichwertige Formen menschlicher Sexualität sind (Neue Richtlinien für die SE in NRW 5.4, S. 13). Dabei wird davon ausgegangen, daß abweichende sexuelle Orientierungen grundsätzlich angeboren seien. Es ist jedoch wissenschaftlich erwiesen, daß gerade angeborene Homosexualität außerordentlich selten ist, homoerotische Gefühle aber in der Jugendzeit verbreitet auftreten und entwicklungsbedingt sind.

Nach Auskunft der kompetenten und erfahrenen Psychotherapeutin Christa Meves ist davon auszugehen, "daß viel häufiger Blockaden in der Kontaktmöglichkeit zum anderen Geschlecht vorhanden sind, die durch Psychotherapie auflösbar sind, und daß in solchen Fällen ganz besonders durch Zuwarten und Ausreifen mehr gewonnen ist, als durch leichtfertiges Experimentieren mit dem Geschlechtstrieb. Wenn nämlich homosexuelle Praktiken erst zu einer langjährigen Gewöhnung geführt haben, ist eine Umorientierung des Antriebs oft nur noch schwer möglich, auch wenn der Mensch an dem bestehenden Zustand sehr leidet. ..." (Chr. Meves, "Wer Wind sät..." 1999)

Die Richtlinien für SE verschweigen notwendige Fakten zur Homosexualität. Von entsprechender Fixierung im Jugendalter ist ebenso wenig die Rede wie von der gesteigerten Infektionsgefährdung und psychischen Belastung (signifikant höhere Selbstmordrate!). Statt Toleranz gegenüber Homosexuellen zu lehren, sollen die Schulen aktiv Homosexualität befürworten!.

Da die Richtlinien für SE  wesentliche Erkenntnisse zu jugendlichem Sexualverhalten, zu Homo- und damit auch Bisexualität den Jugendlichen vorenthalten, manipulieren sie die Bildung der jungen Menschen auf diesem Gebiet. Die gezielt einseitige Behandlung solchen Sexualverhaltens und die damit verbundene Beeinflussung sind unzulässige lndoktrination. Für Sexualerziehung gilt: "Die Schule muß insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen" (Bundesverfassungsgericht 21.12.1977, NJW 78, S. 807, 810).

Außerdem verkennen die Richtlinien für SE die rechtlichen Schranken für staatliche Erziehung. Das Schulordnungsgesetz § 1 Abs. 5 erklärt eindeutig, daß die schulische Sexualerziehung die Sexualerziehung der Eltern ergänzt, d.h. die Eltern haben vorrangig das Recht und die Pflicht zur Sexualerziehung. Dieses Recht ist den Eltern nicht vom Staat verliehen, sondern wird vielmehr vom Staat als vorgegebenes, weil natürliches Recht anerkannt (GG Art. 6, Abs. 2). Die schulische SE darf den erzieherischen und religiösen Prinzipien der Eltern nicht zuwiderlaufen.

Dazu das Bundesverfassungsgericht: "Die Sexualerziehung in der Schule muß für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind" (BVerfG E v. 21.12.1977, NJW 78, 807).

Wo die Schule diese Grenzen überschreitet, sollten sich Eltern wehren. Deshalb:

Fordern Sie am Anfang eines Schuljahres

  • die Vorstellung des Unterrichtskonzepts für die Sexualerziehung

  • die Vorstellung des Bildmaterials, der Videos und der Bücher und

prüfen Sie,

  • ob die angebotenen Informationen der Entwicklung Ihres Kindes angepaßt sind,

  • ob Unterrichtsinhalte und -medien auf Ihre Einstellung Rücksicht nehmen und

  • ob der Unterricht dazu beiträgt, daß die Schüler eine sichere Identität als Jungen und Mädchen finden.

Mit kritischen Anfragen nehmen Sie nur Ihr Informationsrecht wahr und können unter Umständen von Ihrem Kind und seinen Mitschülern und Mitschülerinnen Schaden abwenden.

August 2000

Elternverein NRW e.V., Schinkelstraße 70, 45136 Essen
Tel. (02 01) 26 83 26

Verantwortlich W. Stürmer, M. F. Heereman, Chr. Ley

 

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Stand: 11.02.2012