Neue Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW
Erziehung
oder
Manipulation ?
Was heißt Erziehung?
Erziehung bedeutet die Weckung der schöpferischen, der aufbauenden Kräfte im
Kinde durch Anleitung und Kritik, durch Vermittlung der Unterscheidung von gut
und schlecht (M. Buber).
Was heißt Manipulation?
Manipulation besagt, daß der Erzieher dem Kind oder Jugendlichen nur das
vermittelt und einprägt, was er selbst für wünschenswert hält, und alles
unterdrückt, was ihm nicht wünschenswert erscheint (E. Fromm).
Ist die schulische Sexualerziehung (SE) in
NRW Erziehung oder Manipulation?
Sexualerziehung ist
notwendig, auch schulische. Denn der Mensch hat eine große Bandbreite sexuellen
Verhaltens. Gerade hier bedarf es der "Unterscheidung von gut und
schlecht" (s. o. Buber).
Was hat die SE seit ihrer Einführung im Jahre
1974 bewirkt?
-
Haben die Schüler durch die SE die Würde
der menschlichen Sexualität als Kraft der Bindung und des Lebens erkennen
können?
-
Hat sich die Bindungsfähigkeit verbessert
und die Bereitschaft zu Ehe und Familie erhöht?
-
Sind Teenagerschwangerschaften und
Abtreibungen zurückgegangen?
-
Sind Geschlechtskrankheiten seltener
geworden?
-
Sind Sexualdelikte und sexueller
Mißbrauch zurückgegangen?
Wenn all diese Fragen eindeutig mit "Nein"
zu beantworten sind - und das sind sie -, dann muß die
schulische Sexualerziehung inhaltlich ganz anders gestaltet werden! Die
neuen Richtlinien ändern die Richtung nicht, sie sind noch freizügiger. Sie
bejahen die Frühsexualisierung von Jugendlichen und erklären alle sexuellen
Orientierungen für gleichwertig.
Schon gegen die bisherige SE ist
einzuwenden:
-
Schulische SE kann das
Schamgefühl durch das Benennen intimer sexueller Einzelheiten in der Gruppe
und durch vielfach aufdringliches Bildmaterial schädigen.
-
SE nimmt häufig keine Rücksicht auf die
religiösen und moralischen Auffassungen vieler Eltern.
-
SE wirkt in der Regel sexuell
stimulierend. So erhöht sich die Gefahr vorzeitiger sexueller Beziehungen,
zumal dann, wenn diese nicht problematisiert, sondern als "normal"
gutgeheißen werden.
-
Wechselnde Partner werden als Folge
jugendlicher Beziehungen als "natürlich" dargestellt, vor der
Schwächung der Bindungskraft durch häufigen Partnerwechsel wird nicht
gewarnt.
-
SE trägt dadurch zum sexuellen
Leistungsdruck bei.
-
Die Gefahr von AIDS wird vielfach
verharmlost durch die Desinformation, Kondome böten 100 % Schutz.
Die schulische SE hat die
Frühsexualisierung von Kindern und Jugendlichen begünstigt. Warum? Der sogenannten Neuen
Linken galt in den Jahren nach 1968 die Frühsexualisierung der Jugend "als
Bestandteil einer Strategie zur Erreichung ihrer politischen
Ziele",... "weil sie die sexuellen Antriebe der
Heranwachsenden für den motivationsstärksten Ansatzpunkt zur Aufwiegelung
gegen die politische Ordnung hält" (W. Brezinka, "Pädagogik der
Neuen Linken", Konstanz 1972). Heute stehen solche Ziele nicht mehr im
Vordergrund. Nach dem Motto: "Der Dicke sucht immer einen zum
Mitessen" versucht nunmehr die damals getäuschte und verführte, heute
längst erwachsene 68er-Generation, ihre Verhaltensweisen und Werte zur Norm zu
erheben und so ihren eigenen Lebensentwurf und das damit vielfach verbundene
Scheitern von Beziehungen zu rechtfertigen. Nur so erklären sich die
SE-Richtlinien, die - bei vernünftigen Einzelaussagen - in Grundsatzfragen
jedoch sowohl wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch Erfahrungswerten
zuwiderlaufen. Das betrifft nicht nur die Sexualisierung der Jugend, sondern
auch das Thema Homosexualität.
Der Slogan eines Faltblattes
des
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in NRW lautet: "Andersrum ist
nicht verkehrt!" Damit wirbt es für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben
und befürwortet auch
Schulprojektwochen zu diesem Ziel. Homosexuellenverbände griffen den Vorschlag auf
und wenden sich mit Werbematerial an die Schulen.
Schülerinnen und Schüler sollen davon
überzeugt werden, daß Hetero-, Homo- und Bisexualität gleichwertige Formen
menschlicher Sexualität sind (Neue Richtlinien für die SE in NRW 5.4, S. 13).
Dabei wird davon ausgegangen, daß abweichende sexuelle Orientierungen
grundsätzlich angeboren seien. Es ist jedoch wissenschaftlich erwiesen, daß
gerade angeborene Homosexualität außerordentlich selten ist, homoerotische
Gefühle aber in der Jugendzeit verbreitet auftreten und entwicklungsbedingt
sind.
Nach Auskunft der kompetenten und erfahrenen Psychotherapeutin Christa
Meves ist davon auszugehen, "daß viel häufiger Blockaden in der
Kontaktmöglichkeit zum anderen Geschlecht vorhanden sind, die durch
Psychotherapie auflösbar sind, und daß in solchen Fällen ganz
besonders durch Zuwarten und Ausreifen mehr gewonnen ist, als durch
leichtfertiges Experimentieren mit dem Geschlechtstrieb. Wenn nämlich
homosexuelle Praktiken erst zu einer langjährigen Gewöhnung geführt
haben, ist eine Umorientierung des Antriebs oft nur noch schwer möglich,
auch wenn der Mensch an dem bestehenden Zustand sehr leidet. ..."
(Chr. Meves, "Wer Wind sät..." 1999)
Die Richtlinien für SE verschweigen notwendige Fakten zur Homosexualität.
Von entsprechender Fixierung im Jugendalter ist ebenso wenig die Rede wie von
der gesteigerten Infektionsgefährdung und psychischen Belastung (signifikant
höhere Selbstmordrate!). Statt Toleranz gegenüber Homosexuellen zu lehren,
sollen die Schulen aktiv Homosexualität befürworten!.
Da die Richtlinien für SE wesentliche
Erkenntnisse zu jugendlichem Sexualverhalten, zu Homo- und damit auch
Bisexualität den Jugendlichen vorenthalten, manipulieren sie die
Bildung der jungen Menschen auf diesem Gebiet. Die gezielt einseitige
Behandlung solchen Sexualverhaltens und die damit verbundene Beeinflussung sind
unzulässige lndoktrination. Für Sexualerziehung gilt: "Die Schule
muß insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen
unterlassen" (Bundesverfassungsgericht 21.12.1977, NJW 78, S. 807, 810).
Außerdem verkennen die Richtlinien für SE
die rechtlichen Schranken für staatliche
Erziehung. Das Schulordnungsgesetz § 1 Abs. 5 erklärt eindeutig, daß die
schulische Sexualerziehung die Sexualerziehung der Eltern ergänzt, d.h. die
Eltern haben vorrangig das Recht und die Pflicht zur Sexualerziehung. Dieses
Recht ist den Eltern nicht vom Staat verliehen, sondern wird vielmehr vom Staat
als vorgegebenes, weil natürliches Recht anerkannt (GG Art. 6, Abs. 2).
Die schulische SE darf den erzieherischen und religiösen Prinzipien der Eltern
nicht zuwiderlaufen.
Dazu das Bundesverfassungsgericht: "Die
Sexualerziehung in der Schule muß für die verschiedenen Wertvorstellungen auf
diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das
natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder
weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der
Sexualität von Bedeutung sind" (BVerfG E v. 21.12.1977, NJW 78,
807).
Wo die Schule diese Grenzen
überschreitet, sollten sich Eltern wehren. Deshalb:
Fordern Sie am Anfang eines Schuljahres
-
die Vorstellung des Unterrichtskonzepts für
die Sexualerziehung
-
die Vorstellung des Bildmaterials, der
Videos und der Bücher und
prüfen Sie,
ob die angebotenen Informationen der
Entwicklung Ihres Kindes angepaßt sind,
ob Unterrichtsinhalte und -medien auf Ihre
Einstellung Rücksicht nehmen und
ob der Unterricht dazu beiträgt, daß die
Schüler eine sichere Identität als Jungen und Mädchen finden.
Mit kritischen Anfragen nehmen Sie nur Ihr
Informationsrecht wahr und können unter Umständen von Ihrem Kind und
seinen Mitschülern und Mitschülerinnen Schaden abwenden.
August 2000
Elternverein NRW e.V., Schinkelstraße 70, 45136 Essen
Tel. (02 01) 26 83 26
Verantwortlich W. Stürmer, M. F. Heereman, Chr. Ley
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