Übergangsverfahren

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ÜBERGANGSVERFAHREN FÜR DIE WEITERFÜHRENDEN SCHULEN - WEG MIT DEN MINISTERIELL VERORDNETEN FESSELN FÜR SCHULLEITER

Pressemitteilung des Elternvereins NRW vom 15.9.1999

Zum Übergangsverfahren für die weiterführenden Schulen erhebt der Elternverein NRW Protest gegen ministerielle Zusatzregelungen. Sie binden die Schulleiter von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien, bei der Annahme von Schülern und Schülerinnen nicht auf deren Eignung zu achten. "Weg mit den ministeriell verordneten Fesseln", forderte die Landesvorsitzende des Elternvereins NRW, Walburga Stürmer, gestern in Düsseldorf. ...

Seit Anfang 1998 sind Gutachten der Nicht-Eignung und Probeunterricht abgeschafft, die den Übergang eines Kindes auf die von seinen Eltern gewählte weiterführende Schule hindern konnten. Nunmehr gibt die Grundschule den Eltern lediglich eine unverbindliche Schul-Empfehlung, die bei der Anmeldung an der neuen Schule nicht vorgelegt zu werden braucht (die Empfehlung lautet: Hauptschule/Gesamtschule, Realschule/Gesamtschule oder Gymnasium/Gesamtschule). Über die Aufnahme in eine Schule entscheiden die Schulleiter. Grundsätzlich berücksichtigen sie dabei die Eignung des jungen Menschen für die Schule. Für die Aufnahme von Grundschulabgängern in die Eingangsklassen der weiterführenden Schulen besteht eine - nicht veröffentlichte - ministerielle Anordnung, die den Schulleitern die Wertung der Leistungsfähigkeit untersagt, obwohl nach wie vor die Halbjahreszeugnisse vorgelegt werden müssen. Bei einer Überzahl von Anmeldungen müsse das Los entscheiden. Dass diese Anweisung besteht, unterliegt keinem Zweifel, da ein Schreiben des Schulministeriums bekannt geworden ist, das von dieser Regelung ausgeht.

Die Anweisung hat in einer Stadt dazu geführt, dass ein Gymnasium mit mehr Anmeldungen als Plätzen durch Losverfahren entscheiden musste. Das Ergebnis: 15 Schülerinnen oder Schüler mit Hauptschulempfehlung wurden aufgenommen, 15 mit einer Gymnasialempfehlung blieben vor der Tür. Es werden also Schulleiter gezwungen, wider bessere Einsicht Kinder aufzunehmen, die in der Erprobungsstufe überfordert und damit einer zweijährigen Stress-Phase ausgesetzt werden. Schulwechsel, die stets belastend sind, werden vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass das Leistungsniveau ganzer Klassen beeinträchtigt werden kann, weil jede schriftliche Arbeit vom Schulleiter genehmigt oder neu geschrieben werden muss, wenn mehr als ein Drittel nicht ausreichend sind (sogenannter Drittelerlass). Dem dringenden Erfordernis, die Schulleistungen in NRW zu verbessern, wird auf diese Weise geradezu entgegengewirkt. ...

Eine rechtliche Grundlage gibt es für die ministerielle Anweisung nicht. Die Landesverfassung betont ausdrücklich, dass für die Aufnahme in eine Schule "Anlage und Neigung des Kindes maßgebend" sind. Da der Elternverein NRW immer das Wohl der Kinder an die erste Stelle setzt, forderte er in einem Schreiben an die Schulministerin Gabriele Behler, diese Anweisung für Schulleiter von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien umgehend aufzuheben.

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Stand: 11.02.2012