Stoppuhr und Bandmaß

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"Alle neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass Sport und Bewegung für die körperliche und geistige Entwicklung unabdingbare Voraussetzungen darstellen."

Aus: "Sport und Bewegung", Faltblatt d. Deutschen Sportlehrerverbandes/Landesverband NRW

 

HABEN STOPPUHR UND BANDMASS AUSGEDIENT?

Am 1. August 1999 sind "Pädagogische Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW" in Kraft getreten sowie neue Lehrpläne für den Sport in Grundschule und gymnasialer Oberstufe. Dem EIternverein NRW war vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wir halten die "Pädagogischen Rahmenvorgaben" für "übertheoretisch, zum Teil schwer verständlich und viel zu langatmig".

In unserer Stellungnahme heißt es u.a.: "Die zur Zeit aufgrund der Erfahrungen neu diskutierte Koedukation - Stichwort: reflexive Koedukation - wird dagegen in 6 Zeilen nur oberflächlich abgehandelt. Eine Notwendigkeit, der angeblichen Benachteiligung von Mädchen im Sportunterricht entgegenzuwirken, dürfte zudem nur noch selten bestehen. Wichtig hingegen wären Regelungen, die in bestimmten Altersstufen für Jungen und Mädchen unterschiedliche thematische Schwerpunkte und unterschiedliche Anforderungen empfehlen und zeitweise getrennten Sportunterricht gestatten. Dazu aber schweigt der Text."

Wir begrüßten die Empfehlungen für außerunterrichtlichen Schulsport, sehen aber die Realisierung für die meisten Schulen als unmöglich an. Wie sollen die Schulen, die ohnehin unter Lehrermangel und vor allem unter Sportlehrermangel leiden und oft auch nur über unzureichende Sportstätten verfügen, dazu noch "Pausensport, Schulsportgemeinschaften, Schulsportfeste/Sport im Rahmen von Schulfesten, Schulsportwettkämpfe, Schulsporttage/ Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt" (so Entwurf d. "Päd. Vorgaben", S. 22) organisieren?

Wir erhoben rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Leistungsbewertung. "Pädagogische Vorgaben" können nicht die Vorschriften der Allgemeinen Schulordnung abändern, die mit Gesetzeskraft festlegt, dass Maßstab für die Bewertung die "im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten" sind (§ 21 Abs. 2 ASch0). Wir erklärten in der Stellungnahme: "Es müssen daher Aussagen der 'Pädagogischen Vorgaben' scharf zurückgewiesen werden, die lauten: 'Grundlage für die Erfolgskontrolle, Beurteilung und Notengebung ist daher ein differenzierter Leistungsbegriff ... auch soziale Kompetenzen wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Kooperationsbereitschaft oder Fairness und Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung müssen angemessen in die Leistungsbewertung einfließen. Darüber hinaus sind zudem die unterschiedlichen körperlichen, psychischen und sozialen Voraussetzungen und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler (z.B. individueller Lernfortschritt, Lernfähigkeit und Anstrengungsbereitschaft) zu berücksichtigen. ... Eine einseitige Ausrichtung der Bewertung an sportartspezifischen Fertigkeiten und einschlägigen Normtabellen widerspricht dem hier zugrundegelegten pädagogischen Konzept' (S. 19). Solange dieses pädagogische Konzept nicht zu einer Änderung der ASch0 geführt hat, muss es für die Benotung unbeachtlich bleiben." Unserer Meinung nach haben deshalb Stoppuhr und Bandmaß nicht ausgedient!

Aus der Stellungnahme: "Wir wehren uns in keiner Weise gegen die Bewertung personaler und sozialer Haltungen, aber diese Bewertung gehört weder rechtlich noch sachlich in eine Fachnote Sie gehört in Kopfnoten! Der Kopfnoten abgeschafft hat, darf sie nicht in die Fachnoten schmuggeln!

Am Lehrplan Sport für die Grundschule waren ebenfalls die Vorschriften für die Leistungsbewertung zu beanstanden. Begrüßt hat der Elternverein NRW in seiner Stellungnahme die Aussagen des Entwurfes zur Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport in der Grundschule. Das Konzept der bewegungsfreudigen Schule verdient volle Zustimmung. Denn das Leben vieler Kinder wird heute von Fernseher und Computer bestimmt und verläuft bewegungsarm mit nachteiligen Folgen für die sportliche Leistungsfähigkeit und auch die Verkehrssicherheit (siehe EB.98). Der Lehrplan ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung, dem andere zur Verbesserung der Voraussetzungen für den Sportunterricht folgen müssen.

Der Grundschullehrplan Sport ist in Inhaltsbereiche untergliedert. Für das wichtige Schwimmen wird dabei zu wenig Zeit eingeplant. In den Inhaltsbereich "Gleiten, Fahren, Rollen" auch den Bootssport und den Wintersport einzubeziehen, halten wir für bedenklich und überflüssig, es sei denn, die örtliche Lage legt diese Sportarten besonders nahe.

In der Stellungnahme zum Lehrplan Sport für die gymnasiale Oberstufe hat der Elternverein NRW Änderungen gefordert. So gewiß auch fachliche Kenntnisse zu erwerben sind, so darf doch das Schwergewicht nicht auf soziologischen Fragestellungen - wie Gleichberechtigung der Geschlechter, Selbstfindung Jugendlicher/Jugendkulturen, Wirklichkeit in den Medien u.ä. - liegen. Für notwendig halten wir einen höheren Anteil von Gesundheitserziehung. Wir sagten: "Diese muss die Behandlung von Gefährdungen durch Sport und präventive Maßnahmen gegen Sportverletzungen und Sportschäden einschließen".

Der Elternverein hofft, dass Land und Kommunen im Jahr des Schulsports zusätzliche Mittel bereitstellen, um die Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu verbessern!

Dr. Gisela Friesecke

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Stand: 11.02.2012